Home Die AGB's Impressum Contact Form

Home

 

 

  Dkfm. Dr. Leander Feuchter, CMC
 
A 9500 VILLACH, Schmölzingerweg 6A
T: +43 (0)4242 55 5 29
M: +43 (0)676 358 01 64
Mail: business@feuchter.co.at
Webmaster: leander@feuchter.co.at

 
CMC: Certified Management Consultant
 

An entsprechend qualifizierte UnternehmensberaterInnen wird das CMC Zertifikat vergeben, eine Lizenz des International Council of Management Consulting Institute (ICMCI). Dahinter stehen 38 internationale Mitglieder.

Das CMC-Modell beruht auf der Grundlage definierter Qualitätsstandards der Unternehmensberatung auf höchstem Niveau und wird bereits in 38 Ländern (u.a. USA, CAN, UK, NL, D, CH, H, PL) weltweit erfolgreich als Markenzeichen professioneller Beratung gefuehrt.

Das Konzept der freiwilligen Höherqualifizierung, das unter der Schirmherrschaft des International Council of Management Consulting Institutes - ICMCI, dem internationalen Dachverband der Beraterverbände (www.icmci.com) steht, dokumentiert nicht nur die Sicherheit einer gruendlichen fachlichen Qualifikation, sondern auch eine hohe soziale Kompetenz und besondere Fähigkeiten im Bereich Prozess-Steuerung. (www.incite.at)

 
Akkreditierter Consultant für Bonitätsmanagement und Controlling
 
Die Auszeichnung Akkreditierte Berater für Bonitätsmanagement und Controlling wird ausschließlich an entsprechend qualifizierte und gepruefte Consultants vergeben.

Der Titel "Akkreditierte Berater für Bonitätsmanagement und Controlling" weist auf einen ausgesuchten Profi hin, der den Unternehme(r)n Hilfestellung in der komplexen Materie des Bonitätsmanagement und Controlling leistet.

   
   

Immobilien- und Vermögenstreuhänder

 

Immobilienmakler gemäß § 225 Abs. 2 GewO:

  • Vermittlung des Kaufes, Verkaufes und Tausches von bebauten und unbebauten Grundstuecken,

  • Vermittlung des Kaufes, Verkaufes und Tausches von Rechten an Immobilien einschließlich der Vermittlung von Nutzungsrechten an Immobilien (z.B. Timesharing Verträge),

  • Vermittlung des Kaufes, Verkaufes und Tausches von Wohnungen, Geschäftsräumen, Fertigteilhäusern und Unternehmen,

  • die Vermittlung von Bestandsverträgen ueber Immobilien einschließlich der Vermittlung von Bestandsverträgen ueber Wohnungen, Geschäftsräume und Unternehmen,

  • der Handel mit Immobilien einschließlich des Mietkaufes (Immobilienleasing), wozu auch die Errichtung von Bauten, die der Makler als Bauherr durch befugte Gewerbetreibende zum Zwecke der Weiterveräußerung als Ganzes ausfuehren lässt,

  • Vermittlung von Beteiligungen an Immobilienfonds,

  • die Beratung und Betreuung fuer die oben angefuehrten Geschäfte ist ebenfalls den Immobilienmaklern vorbehalten.

 

Immobilienverwalter gemäß § 225 Abs. 3 GewO:

  • sämtliche Tätigkeiten, die zur Verwaltung von bebauten und unbebauten Liegenschaften, deren Erhaltung, Instandsetzung, Verbesserung und Sanierung notwendig und zweckmäßig sind. Dazu zählen auch das Inkasso von Geldbeträgen sowie die Leistung von Zahlungen, die im Zusammenhang mit der Verwaltungstätigkeit stehen.

   
 Der offizielle Link