1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
1.1 Fuer sämtliche
Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer
(Unternehmensberater) gelten ausschließlich diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses gueltige Fassung.
1.2 Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten auch fuer alle kuenftigen Vertragsbeziehungen,
somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdruecklich
hingewiesen wird.
1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers sind ungueltig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer
(Unternehmensberater) ausdruecklich schriftlich anerkannt.
1.4 Fuer den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten,
beruehrt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter
ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch
eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach
am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung
2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im
Einzelfall vertraglich vereinbart.
2.2 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt,
die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu
lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den
Auftragnehmer (Unternehmensberater) selbst. Es entsteht kein wie immer
geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem
Auftraggeber.
2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis
zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses
keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften
einzugehen, deren sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur Erfuellung
seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen
und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen
Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer
(Unternehmensberater) anbietet.
3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers /
Vollständigkeitserklärung
3.1 Der Auftraggeber sorgt dafuer, dass die organisatorischen
Rahmenbedingungen bei Erfuellung des Beratungsauftrages an seinem
Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des
Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
3.2 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer
(Unternehmensberater) auch ueber vorher durchgefuehrte und/oder laufende
Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
3.3 Der Auftraggeber sorgt dafuer, dass dem Auftragnehmer
(Unternehmensberater) auch ohne dessen besondere Aufforderung alle fuer die
Erfuellung und Ausfuehrung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen
zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen
Kenntnis gegeben wird, die fuer die Ausfuehrung des Beratungsauftrages von
Bedeutung sind. Dies gilt auch fuer alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände,
die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.
3.4 Der Auftraggeber sorgt
dafuer, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und
gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits
vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) von
dieser informiert werden.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen
Loyalität.
4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle
Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der
Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers
(Unternehmensberaters) zu verhindern. Dies gilt insbesondere fuer Angebote
des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der uebernahme von Aufträgen auf eigene
Rechnung.
5. Berichterstattung / Berichtspflicht
5.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet
sich, ueber seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die
beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber
Bericht zu erstatten.
5.2 Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in
angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des
Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.
5.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist bei der
Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem
Gutduenken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten
Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
6. Schutz des geistigen Eigentums
6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer
(Unternehmensberater) und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten
geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten,
Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwuerfe,
Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer
(Unternehmensberater). Sie duerfen vom Auftraggeber während und nach
Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich fuer vom Vertrag umfasste
Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das
Werk (die Werke) ohne ausdrueckliche Zustimmung des Auftragnehmers
(Unternehmensberaters) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten.
Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung
des Werkes eine Haftung des Auftraggebers (Unternehmensberaters) –
insbesondere etwa fuer die Richtigkeit des Werkes – gegenueber Dritten.
6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen
berechtigt den Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur sofortigen
vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung
anderer gesetzlicher Ansprueche, insbesondere auf Unterlassung und/oder
Schadenersatz.
7. Gewährleistung
7.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist ohne
Ruecksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende
Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den
Auftraggeber hievon unverzueglich in Kenntnis setzen. 7.2 Dieser Anspruch des
Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen
Leistung.